Erwägungsgrund 3 32004D0891Das angebliche Handelshemmnis ergibt sich aus dem Gesetz C-57 zur Änderung des kanadischen Markengesetzes, durch das den geografischen Angaben Bordeaux und…
Erwägungsgrund 8 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Aus der Untersuchung ergab sich auch die Notwendigkeit einer eingehenderen Analyse der angeblichen Beschränkungen des Verkaufs eingeführter Weine und…
Erwägungsgrund 2 32005D0567BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 8. Juli 2005 zur Aussetzung des Untersuchungsverfahrens betreffend Handelshemmnisse in Form von handelshemmenden Maßnahmen und Praktiken der Republik Östlich des Uruguay im Handel mit Scotch Whisky (2005/567/EG)
Die SWA behauptete, dass Gemeinschaftsausfuhren von Whisky in die Republik Östlich des Uruguay durch eine Reihe von Handelshemmnissen im Sinne des Artikels 2…
Erwägungsgrund 14 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Aus den dargelegten Gründen kann der Schluss gezogen werden, dass die Interessen der Gemeinschaft im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 der Handelshemmnisverordnung…
Erwägungsgrund 1 32006D0790BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. November 2006 über die Einleitung eines Streitbeilegungsverfahrens gegen Indien gemäß der Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung und den anderen einschlägigen WTO-Bestimmungen wegen eines Handelshemmnisses in Form einer Zusatzabgabe auf eingeführte Weine und Spirituosen und einer Sonderzusatzabgabe auf eingeführte Spirituosen, die von Indien erhoben werden, sowie eines Verkaufsverbotes des indischen Bundesstaates Tamil Nadu für eingeführte Weine und Spirituosen (2006/790/EG)
Am 20. Juli 2005 ging bei der Kommission ein Antrag nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 3286/94 (im Folgenden „Handelshemmnisverordnung“ genannt) ein. Der…
Erwägungsgrund 8 32004D0891Am 24. April 2003 paraphierte die Kommission ein bilaterales Abkommen mit Kanada über den Handel mit Wein und Spirituosen, das vorsieht, dass die Namen…