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Am 9. Juli 2003 beschloss die Kommission, das Untersuchungsverfahren auszusetzen , um es dann einzustellen, sobald Kanada diese Namen tatsächlich aus der Liste der Gattungsnamen im Gesetz C-57 gestrichen hat.
Die Kommission sieht es daher als zweckmäßig an, das Verfahren auszusetzen.
Mit der Verordnung zur Änderung von Artikel 11 Absatz 18 Unterabsätze 3 und 4 des kanadischen Markengesetzes hat Kanada die Namen „Bordeaux“, „Médoc“ und…
Das Untersuchungsverfahren ist daher einzustellen —
Es ist daher zweckmäßig, das Untersuchungsverfahren einzustellen.
Die Kommission hat den Vereinigten Staaten mit Schreiben vom 8. September 2008 mitgeteilt, dass der Zeitraum nicht über den 10. März 2009 hinaus verlängert…
1Das Untersuchungsverfahren kann ausgesetzt werden, wenn eine alsbaldige Aufklärung auf andere Weise zu erwarten ist oder die Gefahr besteht, dass gerichtliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.