Erwägungsgrund 12 32005D0470BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24. Juni 2005 zur Einstellung des Untersuchungsverfahrens wegen unerlaubter Vervielfältigung von Tonträgern der Gemeinschaft in Thailand und ihrer Auswirkungen auf den Handel der Gemeinschaft mit Tonträgern (2005/470/EG)
Es ist daher zweckmäßig, das Untersuchungsverfahren einzustellen.
Erwägungsgrund 3 32009D0816BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2009/816/EG, Euratom)
Das Protokoll sollte geschlossen werden —
§ 31 Abs. 1 LTG SLGesetz Nr. 970 über den Landtag des Saarlandes Vom 20. Juni 1973
1Das Untersuchungsverfahren kann ausgesetzt werden, wenn eine alsbaldige Aufklärung auf andere Weise zu erwarten ist oder die Gefahr besteht, dass gerichtliche…
Erwägungsgrund 3 32008D0438BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 14. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/438/EG, Euratom)
Das Protokoll ist zu schließen —
Erwägungsgrund 3 32007D0810BESCHLUSS DES RATES vom 19. November 2007 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — eines Protokolls zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino zur Einbeziehung der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien nach ihrem Beitritt zur Europäischen Union (2007/810/EG)
Das Protokoll sollte geschlossen werden —
Erwägungsgrund 12 32009D0430BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen im Namen der Gemeinschaft (2009/430/EG)
Das Übereinkommen sollte jetzt geschlossen werden —