Erwägungsgrund 5 32004D0907
Da die Gemeinschaft verpflichtet ist, bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere in vollem Umfang Rechnung zu tragen, und da eines der Ziele des Abkommens ein gemeinsamen Verständnis der Vertragsparteien auf dem Gebiet der Tierschutznormen ist, empfiehlt es sich, dass die Gemeinschaft die Organisation dieses Seminars unterstützt. Die Ergebnisse sollen zur Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie zur Weiterentwicklung des Unterrichts oder der tierärztlichen Ausbildung beitragen.