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Für die Bekämpfung der Kfz-Kriminalität sind die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zuständig. Ein gemeinsames Vorgehen, bei dem die Mitgliedstaaten und die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten nach Möglichkeit und Bedarf zusammenarbeiten, ist jedoch erforderlich und angemessen, um gegen die grenzüberschreitenden Aspekte dieser Form von Kriminalität anzugehen.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, und greifen hierzu auf ihre Befugnisse…
Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe des nationalen Rechts die erforderlichen Maßnahmen, um die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen nationalen Behörden…
Jeder Mitgliedstaat stellt sicher, dass seine Strafverfolgungsbehörden Europol erforderlichenfalls im Rahmen des Mandats und der Aufgaben von Europol über…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die für die Schulung der einschlägigen Strafverfolgungsbehörden…
Es muss eine Reihe spezifischer Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der internationalen Kfz-Kriminalität getroffen werden —
Ziel dieses Beschlusses ist es, innerhalb der Europäischen Union eine bessere Zusammenarbeit zur Verhütung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.