Erwägungsgrund 9 32004D0919
Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Kraftfahrzeugregisterbehörden sowie die Übermittlung von Informationen an die zuständigen Stellen sind von besonderer Bedeutung.
Die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Kraftfahrzeugregisterbehörden sowie die Übermittlung von Informationen an die zuständigen Stellen sind von besonderer Bedeutung.