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Die Mitgliedstaaten benennen bis zum 30. März 2005 eine für die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kfz-Kriminalität zuständige Kontaktstelle bei ihren Strafverfolgungsbehörden.
Die Mitgliedstaaten ermächtigen die Kontaktstellen, auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften Erfahrungen, Sachkenntnisse und Informationen allgemeiner und technischer Art im Bereich der Kfz-Kriminalität auszutauschen. Der Informationsaustausch erstreckt sich auch auf Methoden und bewährte Verfahren zur Verhütung von Kfz-Kriminalität. Der Austausch umfasst nicht den Austausch personenbezogener Daten.
Angaben zu den benannten nationalen Kontaktstellen, einschließlich späterer Änderungen, werden dem Generalsekretariat des Rates mitgeteilt, das die Angaben im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.