Beschluss der Kommission vom 22. Dezember 2004 über die Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, mit Wirkung vom 1. Februar, 1. März, 1. April, 1. Mai und 1. Juni 2004 auf die Dienstbezüge der Beamten, Vertrags- und Zeitbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie auf die Dienstbezüge eines Teils der Beamten, die in den 10 neuen Mitgliedstaaten für einen Zeitraum von höchstens 15 Monaten nach Beitritt auf ihrem Dienstposten verbleiben, anwendbar sind (2004/929/EG)
In der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1785/2004 des Rates wurden zum letzten Mal nach dem alten Statut und in Anwendung des Artikels 13 Absatz 1 des Anhangs X die Berichtigungskoeffizienten festgesetzt, die mit Wirkung vom 1. Januar 2004 auf die in der jeweiligen Landeswährung gezahlten Dienstbezüge der in einem Drittland Dienst tuenden Beamten anwendbar sind.
Erwägungsgrund 1 32004D0929
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