Erwägungsgrund 2 32005D0016
Der Beschluss 2003/631/EG des Rates vom 25. August 2003 zur Annahme von Maßnahmen betreffend Liberia gemäß Artikel 96 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens in einem besonders dringenden Fall sieht die Annahme neuer geeigneter Maßnahmen im Sinne von Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe c) und Artikel 97 Absatz 3 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens vor.