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Der Aufbau einer Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (UNOCHA) im Bereich des Katastrophenschutzes und humanitärer Angelegenheiten geschieht im Geiste einer konsequenten Politik zum Aufbau enger Beziehungen und einer Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen, wie in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe“ vom 2. Mai 2001 sowie in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus“ vom 10. September 2003 betont wurde.
Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Grundsätze festzulegen für die weitere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen UNOCHA…
Sehr geehrter Herr Egeland, die Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt und Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft, ECHO) begrüßen die…
Die Kommission und UNOCHA haben den Wortlaut eines Briefwechsels über die Zusammenarbeit im Rahmen von Katastropheneinsätzen (im Fall gleichzeitiger…
Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei…
bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an den Plänen der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen, den Plänen für…
bilateral oder multilateral finanzierten nichtstaatlichen Organisationen, die sich an den Plänen der Vereinten Nationen für humanitäre Maßnahmen, den Plänen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.