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Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass es notwendig ist, Grundsätze festzulegen für die weitere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen UNOCHA (einschließlich seines Notfalleinsatzsystems und seiner Koordinierungsinstrumente) und der Europäischen Kommission (im Rahmen des vom Rat mit der Entscheidung 2001/792/EG eingerichteten Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und der Tätigkeit von ECHO — Amt für humanitäre Hilfe ), wenn beide gleichzeitig Hilfe in einem Land leisten, das von einer Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist, in dem Bestreben, effizient zusammenzuarbeiten, die Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu maximieren und unnötige Doppelarbeit zu vermeiden.
Sehr geehrter Herr Egeland, die Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt und Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft, ECHO) begrüßen die…
Der Aufbau einer Zusammenarbeit mit dem Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (UNOCHA) im Bereich des Katastrophenschutzes und…
Die Kommission und UNOCHA haben den Wortlaut eines Briefwechsels über die Zusammenarbeit im Rahmen von Katastropheneinsätzen (im Fall gleichzeitiger…
Die Entscheidung 2001/792/EG, Euratom des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei…
Die zusätzlichen Mittel der Agentur für die Mitgliedstaaten sollten im Rahmen der Gemeinschaftsverfahren für Katastrophenschutzeinsätze, auch bei…
Eine wirksame Hochwasservorsorge und Begrenzung von Hochwasserschäden erfordert über die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten hinaus die Zusammenarbeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.