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Sehr geehrter Herr Egeland, die Europäische Kommission (Generaldirektion Umwelt und Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft, ECHO) begrüßen die bestehende Zusammenarbeit zwischen dem Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung der humanitären Hilfe (UNOCHA) und der Europäischen Kommission im Bereich der humanitären Hilfe und der Katastrophenhilfe. Die Vereinten Nationen haben eine zentrale Führungs- und Koordinierungsrolle bei humanitären Hilfemaßnahmen der internationalen Gemeinschaft gemäß dem globalen Mandat, das sie von der Vollversammlung (Entschließung 46/182 und Anhang dazu sowie in diesen Texten erwähnte frühere Entschließungen der Vollversammlung) erhalten haben. Das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz ist Ausdruck des kollektiven Willens zur Erleichterung einer engeren Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten bei Hilfsmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes. Die kürzlich verabschiedete Mitteilung der Kommission „Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus“ (KOM(2003) 526 endg.), in der betont wurde, „wie wichtig eine bessere Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und eine Stärkung der Stimme der EU in den Vereinten Nationen ist“, die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aufbau einer effizienten Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Hilfe“ (KOM(2001) 231 endg.) sowie die im Dezember 2003 verabschiedeten EU-Leitlinien zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte unterstreichen die Bedeutung, die die Kommission einer engen Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen im Allgemeinen und im Besonderen auf dem Gebiet der Hilfe bei natürlichen und vom Menschen verursachten Katastrophen beimisst. Ferner plädiert der Generalsekretär der Vereinten Nationen in einem an den Präsidenten der Europäischen Kommission gerichteten Politikpapier vom 8. Januar 2002 für eine Zusammenarbeit der beiden Parteien im Hinblick auf die Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen bei der Gewährleistung eines kohärenten Koordinierungsrahmens für die Bereitstellung humanitärer Hilfe. Zwischen UNOCHA und ECHO besteht seit mehreren Jahren eine enge Beziehung, unter anderem durch den sogenannten „Strategischen Programmierungsdialog“. Die Einrichtung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz im Oktober 2001 verlangt eine weitere Zusammenarbeit mit dem UNOCHA im Bereich des Katastrophenschutzes. Im Geiste des Freiburger Prozesses ist es wichtig für beide Systeme, bei der Hilfe für Staaten und Bevölkerungen, die von Katastrophen und Notfällen heimgesucht wurden, kohärent und komplementär zusammenzuarbeiten. Ziel dieses Briefwechsels ist die Festlegung von Grundsätzen für die weitere Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen dem UNOCHA (einschließlich seines Notfalleinsatzsystems und seiner Koordinierungsinstrumente) und der Europäischen Kommission (im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz und von ECHO), wenn beide gleichzeitig Hilfe in einem Land leisten, das von einer Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist, in dem Bestreben, effizient zusammenzuarbeiten, die Nutzung der verfügbaren Ressourcen zu maximieren und unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Nach Einschätzung des UNOCHA und der Europäischen Kommission kann den Opfern jeder Katastrophe mit einem koordinierten Vorgehen am besten gedient werden. Daher vertreten sie folgendes Konzept: 1. Schutz- und Hilfsmaßnahmen für die Bürger bei Katastrophen oder Notfällen liegen grundsätzlich in der Verantwortung eines jeden Staates. Wenn jedoch mehr Hilfe benötigt wird, als der betroffene Staat aus eigener Kraft leisten kann, muss die internationale Gemeinschaft für Hilfeleistungen vorbereitet sein. 2. Die nationalen und internationalen Mittel der Katastrophenhilfe sind begrenzt — daher ist es wichtig, dass UNOCHA und Europäische Kommission intensiv zusammenarbeiten, um diese Mittel optimal einzusetzen. 3. Weitere praktische Schritte sollten unternommen werden, um die Dynamik der positiven Zusammenarbeit zwischen UNOCHA und Europäischer Kommission auszubauen. Beide werden daher regelmäßig Informationen austauschen, einen stetigen Dialog auf politischer und operationeller Ebene pflegen und sich um weitmöglichste Komplementarität zwischen ihren jeweiligen Ausbildungs- und Übungsaktivitäten sowie bei der Planung und Bereitstellung der Katastrophenhilfe bemühen. Zu diesem Zweck vereinbaren UNOCHA und Europäische Kommission die operationellen Standardverfahren (SOP — Standard Operational Procedures), die diesem Briefwechsel als Anhang beigefügt sind, und werden diese zur Erleichterung einer effektiven Koordinierung anwenden. Die SOP können ggf. entsprechend den Erfahrungen auf technischer Ebene weiter entwickelt und/oder angepasst werden. Dieser Briefwechsel berührt nicht die Rolle des Mitgliedstaates, der gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Entscheidung 2001/792/EG des Rates den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehat. Er berührt ferner nicht etwaige Kooperations- und Koordinierungsvereinbarungen wie die zwischen UNOCHA und ECHO, die über die in den beigefügten SOP (Anhang 2) geregelten Aspekte hinausgehen. Wir möchten vorschlagen, dieses Schreiben mit den SOP und Ihr Antwortschreiben als Genehmigung der obigen Maßnahmen durch beide Seiten zu betrachten. Margot Wallström Poul Nielson
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.