Erwägungsgrund 2 32005D0167
Das von der Gemeinschaft ausgearbeitete und verbreitete Material für die OIE-Weltkonferenz trägt zur Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie der Aus- und Fortbildung im Veterinärbereich bei.
Das von der Gemeinschaft ausgearbeitete und verbreitete Material für die OIE-Weltkonferenz trägt zur Weiterentwicklung des Veterinärrechts der Gemeinschaft sowie der Aus- und Fortbildung im Veterinärbereich bei.