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Mit den Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. (Euratom) Nr. 1074/1999 des Rates ist der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit des OLAF festgelegt und das OLAF insbesondere mit der Aufgabe befasst worden, die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sicherzustellen, um die Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu koordinieren.
Die Kommission hat durch den Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom das ihr angegliederte Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) errichtet, das…
Das OLAF darf die Daten für seine Untersuchungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 für seine Arbeiten zur…
Alle auf der Grundlage dieser Verordnung getroffenen Vereinbarungen umfassen Bestimmungen, die den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft…
Die Kommission trägt dafür Sorge, dass bei der Durchführung der im Rahmen dieser Verordnung finanzierten Maßnahmen die finanziellen Interessen der Gemeinschaft…
Der Beschluss 1999/352/EG, EGKS, Euratom der Kommission vom 28. April 1999 zur Errichtung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und das…
Es sollten auch geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Unregelmäßigkeiten und Betrug zu verhindern; die erforderlichen Schritte sollten eingeleitet werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.