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Zum Schutz des Euro gegen Fälschungen ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates eine enge und regelmäßige Zusammenarbeit insbesondere zwischen den einzelstaatlichen Behörden und der Kommission eingeführt sowie der Kommission die Aufgabe übertragen worden, im Wege eines beratenden Ausschusses für einen umfassenden Schutz des Euro zu sorgen. Ferner wurde der Kommission durch den Beschluss 2001/923/EG des Rates die Aufgabe übertragen, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Aktionsprogramm der Gemeinschaft in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) zu verwalten und durchzuführen.
Gemäß dem Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere…
Die zuständigen nationalen Behörden, die Kommission und die Europäische Zentralbank kooperieren in Ausführung ihrer jeweiligen Aufgaben insbesondere durch —…
Die Kommission koordiniert die erforderlichen Aktivitäten zum Schutz der Euromünzen vor Fälschung und sorgt für eine wirksame und einheitliche Umsetzung der…
Artikel 1 der Entscheidung 2003/861/EG sieht vor, dass die Kommission das ETSC endgültig einrichtet und seinen Betrieb sowie die Koordinierung der von den…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 44/2009 geändert. Der Schutz des Euro muss jedoch auch in den Mitgliedstaaten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.