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Eurojust knüpft und unterhält Kooperationsbeziehungen zum Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten.
OLAF unterstützt die Koordinierungsarbeit von Eurojust in Bezug auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union im Einklang mit seinem Aufgabenbereich gemäß der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache unterstützt die Arbeit von Eurojust auch durch Übermittlung von einschlägigen Informationen, die sie im Einklang mit ihrem Aufgabenbereich und ihren Aufgaben gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe m der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet hat. Die Verarbeitung jeglicher in diesem Zusammenhang stehender personenbezogener Daten durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache wird durch die Verordnung (EU) 2018/1725 geregelt.
Für die Zwecke der Entgegennahme und Übermittlung von Informationen zwischen Eurojust und OLAF tragen die Mitgliedstaaten unbeschadet des Artikels 8 dieser Verordnung dafür Sorge, dass die nationalen Mitglieder von Eurojust als zuständige Behörden der Mitgliedstaaten ausschließlich für die Zwecke der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 angesehen werden. Der Informationsaustausch zwischen OLAF und den nationalen Mitgliedern erfolgt unbeschadet der Verpflichtungen, die Informationen anderen zuständigen Behörden aufgrund dieser Verordnungen zur Verfügung zu stellen.
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