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Angesichts dieser neuen Vorgaben durch die Gemeinschaftsvorschriften und der horizontalen Aufgaben des Ausschusses ist es notwendig, dessen Beratungsbefugnisse zu ändern und die Vertretung der Mitgliedstaaten im Ausschuss dahin gehend anzupassen, dass die Vertreter der Mitgliedstaaten künftig durch Vertreter der für die verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgung zuständigen nationalen Behörden unterstützt werden können. Um die Arbeit des Ausschusses flexibler zu gestalten, sollte zudem die Möglichkeit vorgesehen werden, sektorbezogene Arbeitsgruppen zu bilden.
Zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeiten machen eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen zuständigen Behörden sowie umfassende…
Die Mitgliedstaaten sollten die nötigen Maßnahmen treffen, damit das Personal der zuständigen Stellen über angemessene Ermittlungsbefugnisse verfügt, um die…
Dieser Änderungsbeschluss bietet die Gelegenheit, die Bestimmung über die Treffen der Verbindungsbeamten zu ändern und sie mit der derzeitigen Praxis in…
Um den Ausschuss in die Lage zu versetzen, seine Aufgaben zu bewältigen, und den Ausschussmitgliedern einen praxisnahen, interaktiven Erfahrungs- und…
Der Europäische Beratende Ausschuss für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich hat sich als nützlich erwiesen; die Entwicklungen in der…
Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um — soweit dies angebracht ist — nach Maßgabe des nationalen Rechts regelmäßige Beratungen der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.