Erwägungsgrund 1 32005D0229
Mit Artikel 8 Absatz 4 der Gemeinsamen Aktion 2002/210/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die erforderlichen Entscheidungen zur Einsetzung eines Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina zu treffen.