Art. 3 Abs. 1 32005D0229BESCHLUSS EUPM/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 4. März 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union (EUPM) in Bosnien und Herzegowina (2005/229/EG)
Alle EU-Mitgliedstaaten sind berechtigt, an den Beratungen des Ausschusses teilzunehmen, an der laufenden Durchführung der Polizeimission beteiligen sich jedoch…
Art. 3 Abs. 2 32010D0297BESCHLUSS EUSEC/1/2010 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Mai 2010 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beratungs- und Unterstützungsmission der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reform des Sicherheitssektors in der Demokratischen Republik Kongo (EUSEC RD Congo) (2010/297/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen vom Leiter der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32008D0356BESCHLUSS EULEX/2/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. April 2008 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union in Kosovo (EULEX KOSOVO) (2008/356/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32005D0860BESCHLUSS ACEH/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. November 2005 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) („Aceh-Beobachtermission“ — AMM) (2005/860/EG)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.
Art. 3 Abs. 2 32007D0886BESCHLUSS EUPOL AFGH/2/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 30. November 2007 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) (2007/886/GASP)
Der Ausschuss erhält regelmäßig Informationen seitens des Leiters der Mission.