Erwägungsgrund 3 32005D0347
Die Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen setzt voraus, dass das Fürstentum Monaco den Bestimmungen dieser Richtlinie gleichwertige Regelungen gemäß einem Abkommen zwischen dem Fürstentum Monaco und der Europäischen Gemeinschaft anwendet.