Erwägungsgrund 4 32005D0347
Gemäß des Beschlusses 2005/35/EG und unter der Bedingung, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Beschluss über den Abschluss des Abkommens angenommen wird, wurde das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft am 7. Dezember 2004 unterzeichnet.