Erwägungsgrund 3 32005D0353
Die Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen setzt voraus, dass das Fürstentum Liechtenstein den Bestimmungen dieser Richtlinie gleichwertige Regelungen gemäß einem Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Europäischen Gemeinschaft anwendet.