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Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen , insbesondere Artikel 5, sieht die Analyse und Klassifizierung gefälschter Euro-Münzen durch die nationalen Münzanalysezentren (MAZ) der Mitgliedstaaten und durch das Europäische technische und wissenschaftliche Zentrum (ETSC) vor. Durch die Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 des Rates wurde die Anwendung der Artikel 1 bis 11 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 auf die Mitgliedstaaten ausgedehnt, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben.
Artikel 1 der Entscheidung 2003/861/EG sieht vor, dass die Kommission das ETSC endgültig einrichtet und seinen Betrieb sowie die Koordinierung der von den…
Es analysiert und klassifiziert jede neue Art von falschen Euro-Münzen gemäß den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001;
Die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 dient der Vorbereitung der späteren Einführung des Euro in…
Die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 974/98 dient der Vorbereitung der späteren Einführung des Euro in…
Durch die Verordnung (EG) Nr. 2169/2005 des Rates wurde die Verordnung (EG) Nr. 974/98 geändert, um die spätere Einführung des Euro in Mitgliedstaaten…
Die Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 wird wie folgt geändert: 1. Artikel 2 wird wie folgt geändert: a) Buchstabe c erhält folgende Fassung: „c) ‚Kreditinstitute‘…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.