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Der Beschluss 2005/37/EG wird wie folgt geändert:
Artikel 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Das ETSC nimmt folgende Aufgaben wahr:
Es analysiert und klassifiziert jede neue Art von falschen Euro-Münzen gemäß den Bestimmungen des Artikels 5 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001;
es trägt zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms „Pericles“ gemäß der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates bei;
es erfüllt die Aufgaben, die in den Artikeln 4, 5, 7 und 12 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß den Artikeln 2, 4, 5 und 6 der Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 des Rates vorgesehen sind;
Es unterstützt die nationalen Münzanalysezentren (MAZ) der Mitgliedstaaten und die Polizeibehörden; es kooperiert zudem mit den zuständigen Behörden bei der Analyse von falschen Euromünzen und bemüht sich mit ihnen um ein höheres Schutzniveau.
In Artikel 3 letzter Satz wird das Wort „OLAF“ durch „GD ECFIN“ ersetzt.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.