Erwägungsgrund 4 32005D0038
Aufgrund der übermittelten Angaben ist den Niederlanden für Fischereifahrzeuge mit Fanggerät gemäß Anhang V Nummer 4 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2287/2003 an Bord eine zusätzliche Anzahl von Tagen zu gewähren —
Aufgrund der übermittelten Angaben ist den Niederlanden für Fischereifahrzeuge mit Fanggerät gemäß Anhang V Nummer 4 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 2287/2003 an Bord eine zusätzliche Anzahl von Tagen zu gewähren —