Art. 2 32005D0653BESCHLUSS DARFUR/1/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan (2005/653/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32005D0714BESCHLUSS BiH/7/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 20. September 2005 zur Ernennung des Leiters des EU-Führungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2005/714/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32005D0654BESCHLUSS DARFUR/2/2005 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. Juli 2005 zur Ernennung eines Leiters des EU-Polizeiteams/Polizeiberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Republik Sudan (2005/654/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32009D0304BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30 März 2009 zur Ernennung von zwölf Mitgliedern des Europäischen Beratenden Ausschusses für Statistik (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/304/EG)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32006D0267BESCHLUSS BiH/8/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 15. März 2006 zur Änderung des Beschlusses BiH/1/2004 über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina sowie des Beschlusses BiH/3/2004 zur Einsetzung des Ausschusses der beitragenden Länder für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2006/267/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32004D0821BESCHLUSS BiH/4/2004 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 19. Oktober 2004 zur Ernennung des Leiters des EU-Führungselements in Neapel für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2004/821/GASP)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.