Erwägungsgrund 2 32023D0495
Infolge der Empfehlungen des Befehlshabers der EUMAM Ukraine und des Militärausschusses der Europäischen Union zu einem Beitrag Norwegens sollte der Beitrag Norwegens angenommen und als wesentlich betrachtet werden —
Infolge der Empfehlungen des Befehlshabers der EUMAM Ukraine und des Militärausschusses der Europäischen Union zu einem Beitrag Norwegens sollte der Beitrag Norwegens angenommen und als wesentlich betrachtet werden —