Art. 2 32015D0317BESCHLUSS (GASP) 2015/317 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 24. Februar 2015 über die Annahme des Beitrags eines Drittstaats zur Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) (Atalanta/2/2015)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0899BESCHLUSS (EU) 2015/899 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Copernicus) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D1198BESCHLUSS (EU) 2015/1198 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Fürstentum Andorra eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Anhangs dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in …“ oder „Ursprungswaren“ und über die Maßnahmen der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0900BESCHLUSS (EU) 2015/900 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (EaSI) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0890BESCHLUSS (EU) 2015/890 DES RATES vom 8. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Neuartige Lebensmittel) zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32015D0991BESCHLUSS (EU) 2015/991 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 über eine neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L und über Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) zu vertretenden Standpunkts
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.