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(Zollfreiheit im Rahmen von Kontingenten bei Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii) Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung Zollkontingent (Tonnen) Jährliche Erhöhung (Tonnen) 0204 Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren 100 5 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren 550 30 0805 10 Orangen 25 000 1 250 0809 10 Aprikosen/Marillen 1 000 50 0810 10 Erdbeeren 200 10 1002 00 9 Roggen 500 100 1206 009 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet 100 5 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 200 10 2004 90 – anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen · 100 5 2009 80 9 – Saft aus anderen Früchten oder Gemüsen (ausgenommen Mischungen) · 300 15
(schrittweise Senkung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen von Kontingenten) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer iii) Die Zölle auf die in diesem Anhang…
(Zollfreiheit für unbegrenzte Mengen ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer I) Kroatischer Tarif-Code…
(schrittweise Beseitigung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen von Zollkontingenten) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer I) Die Zölle auf die in diesem…
(schrittweise Senkung der Meistbegünstigungszölle für unbegrenzte Mengen) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii) Die Zölle auf die in diesem Anhang…
(1) Die Zollbefreiung findet nur auf den Wertzoll Anwendung. TEIL B: Referenzmengen Lfd. Nr. KN-Code TARIC Unterposition Warenbezeichnung Kontingentszeitraum…
(Zollfreiheit für unbegrenzte Mengen bei Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i) Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.