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(schrittweise Senkung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen von Kontingenten) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer iii) Die Zölle auf die in diesem Anhang aufgeführten Waren werden nach folgendem Zeitplan gesenkt: — Bei Inkrafttreten des Abkommens wird jeder Zollsatz auf 90 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2003 wird jeder Zollsatz auf 80 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2004 wird jeder Zollsatz auf 70 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2005 wird jeder Zollsatz auf 60 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2006 wird jeder Zollsatz auf 50 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt. Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung Zollkontingent (Tonnen) Jährliche Erhöhung (Tonnen) 0102 90 Rinder, lebend 200 10 0202 Fleisch von Rindern, gefroren 3 000 150 0203 Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren 7 300 365 0406 Käse und Quark/Topfen 2 000 100 0701 Kartoffeln, frisch oder gekühlt 12 000 600 0703 10 0703 90 Speisezwiebeln und Schalotten Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium-Arten 10 000 500 0807 1 – Melonen (einschließlich Wassermelonen) · 5 500 275 0808 10 Äpfel, frisch 5 400 300 1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn 900 45 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide 7 800 390 1107 Malz, auch geröstet 15 000 750 1601 00 Würste und ähnliche Erzeugnisse 1 800 90 1602 10 bis 1602 39 , 1602 50 bis 1602 90 Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet oder haltbar gemacht, ausgenommen von Schweinen 500 30 2401 Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle 200 10
(schrittweise Beseitigung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen von Zollkontingenten) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer I) Die Zölle auf die in diesem…
(schrittweise Senkung der Meistbegünstigungszölle für unbegrenzte Mengen) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii) Die Zölle auf die in diesem Anhang…
(Zollfreiheit im Rahmen von Kontingenten bei Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii) Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung…
(Zollfreiheit für unbegrenzte Mengen ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer I) Kroatischer Tarif-Code…
Für die Einfuhren folgender Ursprungserzeugnisse Kroatiens in die Gemeinschaft gelten nachstehende Zugeständnisse. KN-Code Warenbezeichnung Jahr 1 (Zollsatz %)…
Für die Einfuhren folgender Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft nach Kroatien gelten nachstehende Zugeständnisse. (MFN = Meistbegünstigungszollsatz) KN-Code…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.