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(schrittweise Senkung der Meistbegünstigungszölle für unbegrenzte Mengen) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer ii) Die Zölle auf die in diesem Anhang aufgeführten Waren werden nach folgendem Zeitplan gesenkt: — Bei Inkrafttreten des Abkommens wird jeder Zollsatz auf 90 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2003 wird jeder Zollsatz auf 80 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2004 wird jeder Zollsatz auf 70 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2005 wird jeder Zollsatz auf 60 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt; — am 1. Januar 2006 wird jeder Zollsatz auf 50 v.H. des Ausgangszollsatzes gesenkt. Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung 0104 Schafe und Ziegen, lebend 0105 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend 010512 – Truthühner · 010592 – Hühner mit einem Gewicht von 2 000 g oder weniger: · 0105922 – – andere · 0209 Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert 0404 Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen 040700 Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht: 0407004 – – Eier von Truthühnern · 0601 Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 12.12) 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 0712 Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet 0713 Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: 09012 – Kaffee, geröstet · 100300 Gerste: 1003002 – – Braugerste · 100400 Hafer: 1004009 – anderer · 1005 Mais: 100590 – anderer · 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen 1105 Mehl, Grieß, Pulver, Flocken, Granulat und Pellets von Kartoffeln 170230 – Glucose und Glucosesirup, keine Fructose enthaltend oder mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 20 GHT · 170240 – Glucose und Glucosesirup, mit einem Gehalt an Fructose, bezogen auf die Trockenmasse von 20 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT · 2005 Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 20.06: 200540 – Erbsen (Pisum sativum) · 200551 – Bohnen, ausgelöst · 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen: 200850 – Aprikosen/Marillen · 200870 – Pfirsiche · 2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln: 200940 – Ananassaft: · 2009409 – – anderer · 200960 – Traubensaft (einschließlich Traubenmost) · 2206 Andere gegorene Getränke (z. B. Apfelwein, Birnenwein und Met); Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nichtalkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen 2302 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten: 230230 – von Weizen · 2306 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 23.04 und 23.05: 230690 – andere · 2309 Zubereitungen der zur Fütterung verwendeten Art: 230990 – andere ·
(schrittweise Senkung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen von Kontingenten) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer iii) Die Zölle auf die in diesem Anhang…
(schrittweise Beseitigung der Meistbegünstigungszölle im Rahmen von Zollkontingenten) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe c Ziffer I) Die Zölle auf die in diesem…
(Zollfreiheit für unbegrenzte Mengen bei Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer i) Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung…
(Zollfreiheit für unbegrenzte Mengen ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer I) Kroatischer Tarif-Code…
(Zollfreiheit im Rahmen von Kontingenten bei Inkrafttreten des Abkommens) (Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer ii) Kroatischer Tarif-Code Warenbezeichnung…
Die Zölle für die in diesem Anhang aufgeführten Waren werden schrittweise nach folgendem Zeitplan gesenkt und beseitigt: — Am Tag des Inkrafttretens dieses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.