Erwägungsgrund 2 32009D0489BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
Erwägungsgrund 2 32009D0347BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. April 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für bildgebende Geräte in Anhang C Teil VII des Abkommens (2009/347/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
Erwägungsgrund 2 32009D0789Der Standpunkt der Gemeinschaft in Bezug auf Änderungen der Spezifikationen ist von der Kommission festzulegen.
Erwägungsgrund 4 32005D0042Im Hinblick auf die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft hat die Kommission den vom Rat bestellten besonderen Ausschuss konsultiert.
Art. 3 Abs. 2 32006D0873BESCHLUSS DES RATES vom 20. November 2006 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits betreffend die Konformitätsbewertung und die Anerkennung gewerblicher Produkte (PECA) (2006/873/EG)
Der Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat und gegebenenfalls im Assoziationsausschuss zu folgenden Fragen wird nach Konsultation des besonderen…
Erwägungsgrund 1 32006D0884BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Dezember 2006 über die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft zum Beschluss des mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbescheinigungen für Schiffsausrüstung eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung (2006/884/EG)
Die Kommission hat im Hinblick auf die Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft den vom Rat eingesetzten besonderen Ausschuss gehört.