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Auf der Grundlage des Abkommens überprüft die Europäische Kommission gemeinsam mit dem US-amerikanischen Bundesumweltamt (EPA) in Abhängigkeit von den sich verändernden Marktbedingungen die Spezifikationen für die Kennzeichnung von Bürogeräten in Anhang C des Abkommens. Die Entwicklung im Bereich der Computerbildschirme macht eine Überarbeitung dieser Spezifikationen notwendig.
Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (Environmental Protection Agency, EPA) gemeinsam die Stufe II der…
Das Abkommen sieht vor, dass die Europäische Kommission und das Umweltbundesamt der USA (Environmental Protection Agency, EPA) gemeinsam die Stufe II der…
Im Hinblick auf die Vorbereitung einer Änderung der gemeinsamen Spezifikationen und der Bürogeräte-Kategorien im Sinne des Anhangs C des Abkommens sind die in…
Die Spezifikationen für Computerbildschirme sollten überarbeitet werden, um sicherzustellen, dass Verbraucher effiziente Produkte erkennen können; dies…
Der Bürogerätemarkt entwickelt sich schnell weiter. Daher ist es wichtig, das Potenzial für die Erzielung eines Höchstmaßes an Energieeinsparung und…
Das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.