Erwägungsgrund 3 32005D0442
Mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 31/2005 vom 20. Dezember 2004 zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind, mit Wirkung vom 1. Juli 2004, hat der Rat eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Gemeinschaft um 0,7 % beschlossen —