Erwägungsgrund 12 32005D0456
Soweit digitale Inhalte personenbezogene Daten umfassen, sollten die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG eingehalten werden; die eingesetzten Technologien sollten die Privatsphäre achten und nach Möglichkeit stärken.
Soweit digitale Inhalte personenbezogene Daten umfassen, sollten die Richtlinien 95/46/EG und 2002/58/EG eingehalten werden; die eingesetzten Technologien sollten die Privatsphäre achten und nach Möglichkeit stärken.