Erwägungsgrund 3 32005D0456
Der Europäische Rat von Lissabon (23./24. März 2000) stellt in seinen Schlussfolgerungen fest, dass von dem Übergang zu einer digitalen, auf Wissen basierenden Wirtschaft, der von neuen Gütern und Dienstleistungen ausgelöst wird, starke Impulse für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsmöglichkeiten ausgehen werden. Dabei wurde ausdrücklich die Rolle der Anbieter von Inhalten gewürdigt, die durch die Nutzung und Vernetzung der kulturellen Vielfalt in Europa einen Mehrwert schaffen.