Erwägungsgrund 3 32005D0463
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollte die Kommission ein Forum einrichten, in dem die Mitgliedstaaten Informationen über wissenschaftliche Untersuchungen und beste Verfahrensweisen austauschen können, die im Rahmen nationaler Strategien für die Koexistenz erarbeitetet wurden. Dabei muss die Kommission die Möglichkeit haben, Sitzungen von Arbeitsgruppen einzuberufen, an denen erforderlichenfalls nationale und andere Sachverständige teilnehmen können.