Erwägungsgrund 2 32005D0472
Studien, Folgenabschätzungen sowie systematische und rechtzeitige Bewertungen der Ausgabenprogramme sind für die Europäische Kommission eine feste Priorität, um Rechenschaft über die Verwaltung zugeteilter Mittel ablegen zu können und um mit Blick auf eine ergebnisorientierte Verwaltung den Erfahrungsaustausch zu fördern.