Art. 2 32006D0497BESCHLUSS BiH/9/2006 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. Juni 2006 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2006/497/GASP)
Dieser Beschluss wird am 5. Dezember 2006 wirksam.
Art. 2 32009D0836BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/15/2009 vom 11. November 2009 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2009/836/GASP)
Dieser Beschluss wird am 4. Dezember 2009 wirksam.
Art. 2 32008D0895BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/14/2008 vom 21. November 2008 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (2008/895/GASP)
Dieser Beschluss wird am 4. Dezember 2008 wirksam.
Art. 4 32008D0492BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Übereinkommen vom 23. Juli 1990 über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (2008/492/EG)
Dieser Beschluss wird am 1. Juli 2008 wirksam.
Art. 2 32007D0537BESCHLUSS DARFUR/6/2007 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 18. Juli 2007 zur Ernennung eines Militärberaters des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für Sudan (2007/537/GASP)
Dieser Beschluss wird am 24. Juli 2007 wirksam.