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Mit dem am 19. März 1991 in Genf geschlossenen Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (im Folgenden „UPOV-Übereinkommen“ genannt) wird Züchtern neuer Pflanzensorten auf der Grundlage einheitlicher und klar definierter Grundregeln ein exklusives Eigentumsrecht erteilt.
technische Fragebögen zu den in Anhang II der Richtlinie 2003/90/EG für die jeweiligen Arten aufgeführten Richtlinien des Internationalen Verbands zum Schutz…
(nach Artikel 73) 1. Artikel 73 Absatz 3 betrifft folgende multilaterale Übereinkünfte, an denen die Mitgliedstaaten als Vertragspartei beteiligt sind oder die…
Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (nachstehend „IPPC-Übereinkommen“ genannt) wurde von der FAO-Konferenz im Jahr 1951 geschlossen und trat im…
1. Spätestens am Ende des vierten Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens treten Algerien und die Europäische Gemeinschaft und/oder ihre Mitgliedstaaten…
Mit der Richtlinie 2003/91/EG der Kommission sollte sichergestellt werden, dass die Sorten, die die Mitgliedstaaten in ihre nationalen Sortenkataloge aufnehmen,…
Das IPPC-Übereinkommen wurde 1997 ein zweites Mal revidiert, um es mit dem im Rahmen der Schlussakte der Uruguay-Runde geschlossenen Übereinkommen über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.