Erwägungsgrund 29 32026R1388
Die Kommission, die Behörde und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten angemessenen Fristen unterliegen, um sicherzustellen, dass die Erklärungen über den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 innerhalb einer angemessenen Frist abgegeben werden.