Erwägungsgrund 4 32005D0606
Die beteiligten Mitgliedstaaten haben gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2004/585/EG geprüft, ob der Antrag für den Regionalen Beirat für die pelagischen Bestände den Bestimmungen des Beschlusses genügt. Am 19. Mai 2005 haben die beteiligten Mitgliedstaaten der Kommission eine Empfehlung zu jenem Beirat unterbreitet.