Art. 5 Abs. 1 32008D0365BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Finanzwissen“ (2008/365/EG)
Die für die Gruppenmitglieder und Beobachter im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den…
Art. 5 Abs. 1 32006D0355BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Mai 2006 zur Einsetzung einer Expertengruppe „Kundenmobilität bei Bankkonten“ (2006/355/EG)
Die für die Gruppenmitglieder und die Beobachter im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Kommission gemäß den…
Art. 6 32007D0172Den Gruppenmitgliedern und ihren Stellvertretern werden die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reisekosten für maximal eine Person pro Mitgliedstaat…
Art. 5 32007D0071BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2006 zur Einsetzung einer wissenschaftlichen Expertengruppe für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und garantierte traditionelle Spezialitäten (2007/71/EG)
Die Reise- und Aufenthaltskosten, die den Mitgliedern, Experten und Beobachtern im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Gruppe entstehen, werden von der…
Art. 6 32006D0644BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2006 zur Einsetzung der Hochrangigen Gruppe „Mehrsprachigkeit“ (2006/644/EG)
Die im Rahmen der Tätigkeit der Gruppe anfallenden Reise- und ggf. Aufenthaltskosten der Gruppenmitglieder, Experten und Beobachter werden von der Kommission…