Art. 5 32005D0752
Sitzungen
Die Sitzungen der Gruppe und der Arbeitsgruppen finden normalerweise in den Räumlichkeiten der Kommission, in der von der Kommission festgelegten Form und nach dem von ihr aufgestellten Zeitplan statt.Die Sekretariatsgeschäfte werden von der Kommission wahrgenommen. Interessierte Mitarbeiter der Kommission können an den Sitzungen der Gruppe und der Arbeitsgruppen teilnehmen und dabei das Wort ergreifen.Die Kommission kann im Internet — in der Originalsprache des betreffenden Dokuments — Zusammenfassungen, Schlussfolgerungen oder Auszüge aus Schlussfolgerungen sowie Arbeitsunterlagen der Gruppe oder ihrer Arbeitsgruppen veröffentlichen.