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Es ist überdies sinnvoll, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Probleme bei der Anwendung der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und neu aufkommende Fragen in diesem Bereich zu diskutieren. Ferner ist es wichtig, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu fördern und zu erleichtern. Die Expertengruppe ist daher ein nützliches Forum für den Meinungsaustausch über Fragen, die die praktische Umsetzung und Anwendung der Richtlinie betreffen, wie Verhaltenskodizes von Verbraucher und Berufsverbänden, Verhaltenskodizes für die Online-Werbung von Angehörigen reglementierter Berufe, Entscheidungspraxis der mitgliedstaatlichen Gerichte, insbesondere über Haftungsvorschriften, neue Entwicklungen in den in Artikel 21 der Richtlinie genannten Bereichen, beispielsweise bei der Haftung der Anbieter von Hyperlinks und von Instrumenten zur Lokalisierung von Informationen oder den Verfahren zur Meldung und Entfernung rechtswidriger Inhalte („notice and take down“-Verfahren) sowie für die Erörterung des Gegenstandsbereichs der künftigen Berichte über die Anwendung der Richtlinie.
die Handels-, Berufs- und Verbraucherverbände und -organisationen, die Mitgliedstaaten und die Kommission darüber zu unterrichten, zu welchen Ergebnissen sie…
Die Kommission kann die Gruppe zu allen die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr betreffenden Fragen konsultieren. Dazu zählen unter anderem: —…
Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der…
Diese Expertengruppe sollte die Aufgabe haben, zum Austausch und zur Förderung vorbildlicher Praktiken bei der Vermittlung von Finanzwissen beizutragen und die…
Es ist vorzusehen, dass die Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit der Kommission Interessengruppen ermutigen, gemeinschaftsweite Verhaltenskodizes…
Die Entwicklung eines Netzes der für den Verbraucherschutz zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, das Gegenstand der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 ist,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.