Erwägungsgrund 2 32005D0805
Der Rat hat am 21. November 2005 den Beschluss 2005/806/GASP zur Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP betreffend die zivil-militärische Unterstützungsaktion der Europäischen Union für die Mission der Afrikanischen Union in der Region Darfur in Sudan angenommen, wodurch ein neuer als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag zur Deckung der Ausgaben für die Durchführung von Abschnitt II der Gemeinsamen Aktion 2005/557/GASP für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten festgelegt wurde.