Erwägungsgrund 3 32005D0805
Als Konsequenz daraus sollte der Rat einen Beschluss über einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Fortsetzung der Gemeinsamen Aktion 2005/556/GASP für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten fassen.
Als Konsequenz daraus sollte der Rat einen Beschluss über einen als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag zur Fortsetzung der Gemeinsamen Aktion 2005/556/GASP für einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten fassen.