Erwägungsgrund 1 32005D0815
in der Erwägung, dass die in Artikel 3 und Anhang II des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,
in der Erwägung, dass die in Artikel 3 und Anhang II des Beschlusses Nr. 1419/1999/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,