Erwägungsgrund 1 32009D0400BESCHLUSS DES RATES vom 12. Mai 2009 zur Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ im Jahr 2012 (2009/400/EG)
in der Erwägung, dass die in Artikel 14 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien vollständig erfüllt sind,
Erwägungsgrund 5 32009R0202VERORDNUNG (EG) Nr. 202/2009 DER KOMMISSION vom 16. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 hinsichtlich der Verwendung der Zubereitung aus Bacillus licheniformis DSM 5749 und Bacillus subtilis DSM 5750 in Mischfuttermitteln, die Lasalocid-Natrium enthalten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sind erfüllt.
Erwägungsgrund 5 32008R0571VERORDNUNG (EG) Nr. 571/2008 DER KOMMISSION vom 19. Juni 2008 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kriterien für die Überprüfung der jährlichen BSE-Überwachungsprogramme (Text von Bedeutung für den EWR)
Aus Gründen der Klarheit und der Kohärenz sind diese Kriterien in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 festzulegen.
Erwägungsgrund 11 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.
Erwägungsgrund 8 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.
Erwägungsgrund 17 32005R0358VERORDNUNG (EG) Nr. 358/2005 DER KOMMISSION vom 2. März 2005 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur Zulassung neuer Verwendungszwecke von in der Tierernährung bereits zugelassenen Zusatzstoffen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Bewertung hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG für eine derartige Zulassung aufgeführten Bedingungen erfüllt sind.