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Die Europäische Union beabsichtigt daher, der Ukraine gemäß Titel II der Gemeinsamen Aktion 2002/589/GASP finanzielle Unterstützung zu gewähren. Es wird dafür Sorge getragen, dass dies auf angemessene Weise bekannt gemacht wird, und zwar auch durch geeignete Maßnahmen seitens der NAMSA —
Die Europäische Union ist der Auffassung, dass die Ukraine durch einen Finanzbeitrag zur ersten Phase dieses Projekts dabei unterstützt werden kann, die mit der…
Im Anschluss an das Angebot der Ukraine, zur Operation Atalanta beizutragen, und nach der Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und der Stellungnahme…
Die EU-Unterstützungsaktion für AMIS II wird im Kontext einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Ziele der GASP nach Artikel 11 des…
Die Europäische Union unterstützt die Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in der Ukraine.
Die Makrofinanzhilfe sollte der Ukraine zusätzlich zu der Darlehensfazilität gewährt werden, die auf der Grundlage des Beschlusses 2002/639/EG des Rates vom 12.…
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.